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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Schienen und Zubehör Lieferung Gleisbaustoffe ARB -ROM GVFG II - 30024597
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042901034395614 / 277120-2025
Veröffentlicht :
29.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
04.07.2025
Angebotsabgabe bis :
02.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34941000 - Schienen und Zubehör
DEU-Mainz: Deutschland Schienen und Zubehör Lieferung Gleisbaustoffe
ARB -ROM GVFG II - 30024597

2025/S 83/2025 277120

Deutschland Schienen und Zubehör Lieferung Gleisbaustoffe ARB - ROM GVFG II - 30024597
OJ S 83/2025 29/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Netze GmbH
E-Mail: postkorb-beschaffung@mainzer-netze.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Lieferung Gleisbaustoffe ARB - ROM GVFG II - 30024597
Beschreibung: Lieferung von Gleisbaustoffen im Projekt GVFG II für die Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH - Haltestelle Agentur für Arbeit bis zur Haltestelle Römersteine,
Mainz-Oberstadt (ARB - ROM)
Kennung des Verfahrens: a44fe8c3-434b-4580-ba05-1dc5286dc59d
Interne Kennung: X-SWMAG-2025-0048
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34941000 Schienen und Zubehör

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote jeweils eine
Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien
durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere
Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der
Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation / Preisbildung. Mit dem
unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Anbieter erhält den Zuschlag.
Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen
Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt,
vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist Nr. 2.6 zu entnehmen.
Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen
müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/ Wortlaut der
Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss vollständig
sein. Das Fehlen der in Anlage A genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien
bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und

Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote zum sofortigen Ausschluss aus dem
Verfahren. Ein Verweis auf frühere Angebote, wird nicht berücksichtigt: Von der Wertung
ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den folgenden Erfordernissen
genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es
sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder
nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an
seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder
Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht
die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche
Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene
Nebenangebote.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz
1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Korruption: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§ 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die
Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz
1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und
die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§ 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die
Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Betrugsbekämpfung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und
Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und
Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und
die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz
1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz
1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und
die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die
Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die
Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und
Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz
1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Lieferung Gleisbaustoffe ARB - ROM GVFG II - 30024597
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert ihre Gleisanlagen im Bereich
zwischen den Hst. Arbeitsamt bis zur Hst. Römersteine in Mainz-Bretzenheim. Dabei werden
ca. 1500 m Vignolschienengleis und 140 m Rillenschienengleis ausgebaut und durch ca. 1500
m fabrikneues Vignolschienengleis und ca. 140 m fabrikneue Rillenschienengleise ersetzt. Am
dem Übergang Hauptfriedhof werden 8 werkseitig hergestellte Übergangsschienen von 60R2
auf 49E1 eingebaut und an dem Übergang Xavierusweg werden 4 Übergangsschienen von
60R2 auf 49E1 eingebaut. Der gesamte Gleisaufbau wird in Rillenschienengleis 60R2 und

Vignolschienengleis 49E1 auf Spannbetonschwellen TBS 1000 ausgeführt. Die Oberfläche an
den Übergängen Hauptfriedhof und Xaveriusweg werden mit Asphalt geschlossen und der
restliche Bereich wird begrünt. Die Koordination und Abrechnung erfolgt durch die Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH. Das ausgeschriebene Material ist auf Abruf des AG frei Baustelle
zu liefern.
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34941000 Schienen und Zubehör

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 04/07/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und
Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, A4.6,
A4.9, A4.10): - A4.10 - Eigenerklärung §124 GWB - A4.9 - Eigenerklärung §123 GWB - A4.6 -
Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur
Berufsausübung: Der Bieter muss erklären, dass er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt; er im
Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. er seine
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist,
stets ordnungsgemäß nachgekommen ist; im Gewerbezentralregisterauszug des
Unternehmens (bei juristischen Personen: vertretungsberechtigte Organe wie
Geschäftsführer) keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer

Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche
Pflichten vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Wir weisen darauf hin, dass wir
bei der Bewertung der Eignung der Bewerber und insbesondere der Prüfung des Vorliegens
von Ausschlussgründen selbstverständlich auch eigene Erfahrungen bei der Ausführung von
früheren öffentlichen Aufträgen sowie auch die Erfahrungen anderer öffentlicher
Auftragnehmer berücksichtigen werden. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur
Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 des Rates vom 31. Juli
2014 (Anlage A4, A4.11) und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 (A4.10) zu
den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den
Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor
Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, das
eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: Die Eigenerklärung (A4.5)
seines Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ab
Auftragsbekanntmachung. Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass eine bestehende
Berufshaftpflichtversicherung nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung
über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung
abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall
und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: # 2.000.000,00 für
Sach- und Vermögensschäden # 5.000.000,00 für Personenschäden Eine Eigenerklärung
(ebenfalls A4.5), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und
Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10%
des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle
der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur
Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine
uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen
Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der
Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen
Bruttoauftragswertes zu.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende
Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit
und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzen über
vergleichbare Leistungen im Bereich des Nahverkehrs mit der Angabe des Liefervolumens,
ausgeführten Leistungen und des Umsetzungszeitraums aus den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung. Für die Darstellung der
Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter
(Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der
Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu
machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine
von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von
unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bieter/oder einem Mitglied einer

Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar
darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und
die für die Durchführung erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Der
Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen
und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben
falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des
betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält
sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-
SWMAG-2025-0048

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-
2025-0048
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch,
Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum
Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher
vor, Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei
sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden
Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies
zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur

Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und
die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für
die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160
f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses
Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge
gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann
die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB
(Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer
Netze GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Netze GmbH
Registrierungsnummer: DE 243 365 202
Postanschrift: Rheinallee 41
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: postkorb-beschaffung@mainzer-netze.de
Telefon: +49 6131126237
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9

Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a53cbfa5-a8ae-4241-87b3-8d32acc2a9f2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2025 12:53:07 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2025

Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2025-0048
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