Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042901013495457 / 276987-2025
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Veröffentlicht :
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29.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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20.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)
2025/S 83/2025 276987
Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 83/2025 29/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit
ABl. EU 2023/S 079-237358 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht
(Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren
mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023 67957
(zweite Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 067-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI.
EUR 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EUR 2024/S 163-503369
(fünfte Folgebekanntmachung), ABI. EUR 2024/S 191-589829 (sechste
Folgebekanntmachung), ABI. EUR 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI.
EUR 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EUR 2025/S 016-46893
(neunte Folgebekanntmachung), ABI. EUR 2025/S 016-127730 (zehnte
Folgebekanntmachung) und ABI. EUR 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung)
erweitert. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf nun erneut erweitert und gibt dies,
entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung und
Abschnitt A.I.4.1 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (zwöfte Folgebekanntmachung).
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die
Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der
Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3
zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30
Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der
ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt
frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu
Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten
Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die
Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am
1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17)
beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7
Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024
und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem
unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der
Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal
12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der
achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am
1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination
(lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8
Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025
und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter
Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und
Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6
Monate.
Kennung des Verfahrens: 15b9f0b6-0b7e-4f4e-8a11-0c68cfbca481
Interne Kennung: OHV 2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutsch
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gemäß Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.
III.9 der Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs folgende Warte- und Stillhaltefrist: Vor dem 2.6.2025 werden keine
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen geschlossen: (Bosutinib; lfd.-Nr. 26
der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, Brinzolamid + Brimonidin; lfd.-Nr. 27,
Eisencarboxymaltose; lfd.-Nr. 28, Febuxostat; lfd.-Nr. 29, Lanthan(III)-Ion; lfd.-Nr. 30,
Latanoprost + Timolol hydrogenmaleat; lfd.-Nr. 31, Lisdexamfetamin dimesilat; lfd.-Nr. 32,
Pomalidomid; lfd.-Nr. 33, Posaconazol; lfd.-Nr. 34, Tamsulosin + Dutasterid; lfd.-Nr. 35,
Urapidil; lfd.-Nr. 36, Fusidinsäure + Betamethason; lfd.-Nr. 37, Naproxen; lfd.-Nr. 38,
Oxycodon hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid-2-Wasser; lfd.-Nr. 39, Rasagilin; lfd.-Nr. 40 und
Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser in den Darreichungsformen
Inhalationspulver, mit den Wirkstärken 100/6 µg und 200/6 µg, sowie Dosieraerosol/Inhalat mit
der Wirkstärke 200/6 µg; lfd.-Nr. 41). Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung des
Verfahrens unter Ziffer 2.1 sowie die Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer 5.1
und Ziffer 5.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Betrugsbekämpfung: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe
Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Anlage 5
zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und
zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Anlage 5 zu
den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Anlage 5 zu den
Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Konkurs: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen,
zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Korruption: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Schweres berufliches Fehlverhalten: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Vergleichsverfahren: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
Russlandsanktionen )
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Anlage
5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und
zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Anlage 5 zu den
Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Siehe Anlage 5 zu den
Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Siehe
Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe Anlage
5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und
zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen )
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2023 zählen sämtliche Arzneimittel mit den
in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten
Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um
ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher
Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein
oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs
unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die
AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 2023/S 079-
237358 erstmals bekannt gemachten Open-House-Verfahrens und die weiteren
Bekanntmachungen erneut dahingehend erweitert, dass auch für Arzneimittel mit den
folgenden Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen im Rahmen dieses Open-House-
Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen:
Bosutinib (Lfd.-Nr. 26 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), Brinzolamid + Brimonidin
(Lfd.-Nr. 27), Eisencarboxymaltose (Lfd.-Nr. 28), Febuxostat (Lfd.-Nr. 29), Lanthan(III)-Ion (Lfd.
-Nr. 30), Latanoprost + Timolol hydrogenmaleat (Lfd.-Nr. 31), Lisdexamfetamin dimesilat (Lfd.-
Nr. 32), Pomalidomid (Lfd.-Nr. 33), Posaconazol (Lfd.-Nr. 34), Tamsulosin + Dutasterid (Lfd.-
Nr. 35), Urapidil (Lfd.-Nr. 36), Fusidinsäure + Betamethason (Lfd.-Nr. 37), Naproxen (Lfd.-Nr.
38), Oxycodon hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid-2-Wasser (Lfd.-Nr. 39), Rasagilin (Lfd.-Nr.
40) und Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser in den
Darreichungsformen Inhalationspulver, mit den Wirkstärken 100/6 µg und 200/6 µg, sowie
Dosieraerosol/Inhalat mit der Wirkstärke 200/6 µg (Lfd.-Nr. 41). Die Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten
Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen
Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser
Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf
dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu
erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den o.
g. Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2025
geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge
enden einheitlich am 31.12.2025. Für einen Start von Rabattverträgen mit dem o. g.
Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen am 1.7.2025 müssen interessierte Unternehmen
spätestens am 20.5.2025 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot
ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
einreichen. Verträge zu o. g. Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen werden frühestens am
2.6.2025 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu
einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2025 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die
Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig
einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten
pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses OpenHouseVerfahrens
abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2025. Angebote für
diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2025 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt
des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über
Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität
zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK
einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der
Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.
4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des
Rabattvertrags verwiesen.
Interne Kennung: OHV 2023
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder
Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten
Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/1269
vom 21. Juli 2022; ABL EU L 193/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag
geschlossen werden. Weitere Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck aus
dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische
pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem
Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie
ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der
AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche
angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe
Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen
die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage
dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1)
Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ:
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und
soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die
fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.)
zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-
Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB
V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2,
Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen
Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer
Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA
GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter
dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden.
Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der
Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in
den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 112 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
Zusätzliche Informationen: Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich
in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Wird der Abschluss eines
Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit Wirkung zum 1.7.2025 angestrebt,
müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 20.5.2025 und bei angestrebtem
Vertragsbeginn zu einem Monatsersten nach dem 1.7.2025, spätestens 6 Wochen vor
Vertragsstart vollständig vorliegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 000
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt
an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf
ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz
sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn
und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und
Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe Ziffer 2.1.4 und
5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08
Verhandlungen & Verträge Produkte
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: www.aok.de/bw
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw
Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
E-Mail: ted@publications.europa.eu
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2380050e-8475-404f-b9b6-ea71f49c1fb7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2025 09:59:19 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
http://www.aok.de/bw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-276987-2025-DEU.txt
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