Titel :
|
DEU-Herne - Deutschland Motorräder, Fahrräder und Beiwagen Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025042900575695049 / 276402-2025
|
Veröffentlicht :
|
29.04.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
27.05.2025
|
Angebotsabgabe bis :
|
05.06.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Produkt-Codes :
|
34400000 - Motorräder, Fahrräder und Beiwagen
34422000 - Fahrräder mit Hilfsmotor
34431000 - Fahrräder ohne Motor
37400000 - Sportgeräte und -ausrüstungen
50100000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
66000000 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
66114000 - Finanzierungs-Leasing
|
DEU-Herne: Deutschland Motorräder, Fahrräder und Beiwagen
Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing
2025/S 83/2025 276402
Deutschland Motorräder, Fahrräder und Beiwagen Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing
OJ S 83/2025 29/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
E-Mail: submissionsstelle@herne.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing
Beschreibung: Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing im Wege einer Entgeltumwandlung
bei der Stadt Herne gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 LBesG NRW
Kennung des Verfahrens: b413107d-a677-4a7c-b03d-6f2a87d6a0bb
Interne Kennung: VgV-2025-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34400000 Motorräder, Fahrräder und Beiwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing, 34422000 Fahrräder mit
Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne Motor, 66000000 Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen, 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für
Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen, 37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44623
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 835 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DJX8 a) Es ist zu jedem
Zeitpunkt zulässig, über das Vergabeportal Fragen zu stellen und Hinweise zu erteilen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. b) Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen
grundsätzlich wörtlich und unverändert von der Auftraggeberin veröffentlicht werden. c) Jedes
bietende Unternehmen hat sich vor Abgabe des Angebotes über alle Umstände zu
erkundigen, die für die Ausführung der Leistung und die Kalkulation des Angebotspreises
relevant sein könnten. d) Fragen sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig gestellt werden, dass
die Auftraggeberin die angefragten Informationen spätestens sechs Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist erteilen kann. Für den Fall, dass Fragen später zugehen, behält sich die
Auftraggeberin eine Fristverlängerung vor, allerdings ohne sich hierzu zu verpflichten. e) Die
Auftraggeberin behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch
unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Fragen zu beantworten und Fristen zu
verlängern. Alle Verfahrensteilnehmenden haben sich selbstständig und regelmäßig hierüber
zu informieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen
das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrugsbekämpfung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und
auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen
Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge
verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieterin/der Bieter
erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht die Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieterin/der
Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den
Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen
Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing
Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, den tariflich und verbeamteten Beschäftigten
durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen
Dienst (TV-Fahrradleasing) und der § 2 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes NRW
zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein
einheitliches anbietendes Unternehmen (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit
Fachhändlern und Versicherungs-dienstleister) gefunden werden. Leasingnehmerxin sollen
hierbei nicht die tarifvertraglich und verbeamteten Beschäftigten werden, sondern die
Auftraggeberin und somit die Arbeitgeberin, die das Dienstrad den Beschäftigten zur
Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über
die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) zum
Zwecke der Überlassung an tariflich und verbeamtete Beschäftigte zur dienstlichen und
privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen
(insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse,
Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die
Rahmenvereinbarung soll für die Dauer von 3 Jahren geschlossen werden. Die aus der
Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelverträge zwischen der Auftraggeberin und dessen
Arbeitnehmerxinnen haben ebenfalls eine feste Laufzeit von 3 Jahren. Die
Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des auftragnehmenden Unternehmens auf
Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge von 40 % der
geschätzten Abnahmemenge wird garantiert. Die geschätzte Abnahmemenge ist 700
Fahrräder. Es gilt eine Höchstabnahmegrenze von 1050 Fahrrädern.
Interne Kennung: VgV-2025-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34400000 Motorräder, Fahrräder und Beiwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing, 34422000
Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne Motor, 66000000
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, 50100000
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen,
37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44623
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (1.) Bietende bzw.
Teilnehmende von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staates,
in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes teilnehmende Unternehmen).
Dies umfasst für den Leasinggebenden - soweit einschlägig - insbesondere auch den
Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 Gesetz
über das Kreditwesen (KWG) in aktuell gültiger Fassung. Die Nachweise können als Scan der
Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf
nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt. (2.) Für
jedes Nachunternehmen ist zum Zeitpunkt der Benennung je nach den Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Nachunternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein
Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggebenden - soweit einschlägig -
insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs.
1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der
Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf
nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Es ist eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke
der Überlassung an tariflich und verbeamtete Beschäftigte zur dienstlichen und privaten
Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei
Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV
bleiben unberührt. Der entsprechende Nachweis hat durch jedes bietende Unternehmen und
jedes teilnehmende Unternehmen einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei
weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Ein Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen. Jede Referenz ist
mit dem Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpersonen sowie deren
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben.
Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV
bleibt unberührt. Der Nachweis der Referenzen hat durch jedes bietende Unternehmen bzw.
jedes teilnehmende Unternehmen einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 zu erfolgen.
Soweit ein bietendes Unternehmen mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür
Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Mindestbedingungen:
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen
aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung
anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen
sein müssen: - Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern - im angegebenen
Referenzzeitraum - im Wege des Leasings - zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte -
zur dienstlichen und privaten Nutzung - durch Entgeltumwandlung - einschließlich
Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte) - und Serviceleistungen (z. B.
Störfallmanagement, auch durch Dritte) - für mindestens sechs Leistungsmonate
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Fachangebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXPSYD6DJX8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DJX8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXPSYD6DJX8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen
kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen
(insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber
oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder
Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist
keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem
vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/06/2025 09:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Stadt Herne Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-
Ebert-Platz 2 44623 Herne
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da
nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren
Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der
Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Insbesondere wird auf das
ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für
die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die
Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher
Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB
verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2
kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Herne
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Herne
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Registrierungsnummer: DE125416650
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44623
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@herne.de
Telefon: +49 232316-2139
Fax: +49 232316-12339297
Internetadresse: https://www.herne.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b2b4368b-4239-47b0-ad25-4f78a7fc58c7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2025 13:06:15 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2025
Referenzen:
https://www.herne.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DJX8
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DJX8/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-276402-2025-DEU.txt
|
|