Titel :
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DEU-Pforzheim - Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Mittagsverpflegung an sechs Ganztagsschulen und einer Grundschule
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042900435593596 / 274949-2025
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Veröffentlicht :
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29.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2027
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Angebotsabgabe bis :
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02.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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55524000 - Verpflegungsdienste für Schulen
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DEU-Pforzheim: Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen
Mittagsverpflegung an sechs Ganztagsschulen und einer Grundschule
2025/S 83/2025 274949
Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Mittagsverpflegung an sechs
Ganztagsschulen und einer Grundschule
OJ S 83/2025 29/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Mittagsverpflegung an sechs Ganztagsschulen und einer Grundschule
Beschreibung: Mittagsverpflegung an sechs städtischen Ganztagsschulen sowie einer
Grundschule im Stadtgebiet Pforzheim im sieben Losen
Kennung des Verfahrens: 63f6370d-44c9-497d-b242-8315f08199ba
Interne Kennung: ABS 2025.04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen
unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie
die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben
ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu
übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet
das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung Registrierung auf der
Vergabeplattform, dadurch automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe Telefonischer Support bei Ausschreibungen
durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg Elektronische Sicherstellung, dass Angebote
nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und
Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) Kommunikation :
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform
zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. -
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt : Anfragen von Bewerbern oder
Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 22.05.2025, 24.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass
solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich
über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg
erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Schlossparkschule
Beschreibung: Ausgabeküche geeignet für Warmanlieferung (cook&hold). Andere
Verpflegungssysteme sind möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen und der
Auftragnehmer alle anfallenden Kosten für eine in diesem Zusammenhang erforderliche
Umrüstung der Küche nach Freigabe (wie beispielsweise die Bereitstellung zusätzlich
erforderlicher Gefriergeräte) übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) ca. 130
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schulberg 17a
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Insel WRS
Beschreibung: Ausgabeküche geeignet für Warmanlieferung (cook&hold). An-dere
Verpflegungssysteme sind möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen und der
Auftragneh-mer alle anfallenden Kosten für eine in diesem Zusammenhang erforder-liche
Umrüstung der Küche nach Freigabe (wie beispielsweise die Bereitstellung zusätzlich
erforderli-cher Gefriergeräte) übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) ca. 150
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Altstädter Kirchenweg 26
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Nordstadtschule
Beschreibung: Küche geeignet für cook&hold und cook&chill. Andere Verpfle-gungssysteme
sind möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zu-lassen und der Auftragnehmer alle
anfallenden Kosten für eine in diesem Zusammenhang erforderliche Umrüstung der Küche
nach Freigabe (wie beispielsweise die Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Gefriergeräte)
übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) Montag: 160 Primarstufe + 30
Sekundarstufe Dienstag: 160 Primarstufe + 30 Sekundarstufe Mittwoch: 50 Primarstufe + 0
Sekundarstufe Donnerstag: 160 Primarstufe + 30 Sekundarstufe Während den Ferien (siehe
unten: Essen in den Schulferien) ca. 40 Essen/Tag Primarstufe
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Brettener Str. 19
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Hilda Gymnasium
Beschreibung: Küche geeignet für cook&hold und cook&chill. Andere Verpflegungssysteme
sind möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen und der Auftragnehmer alle
anfallenden Kosten für eine in diesem Zusammenhang erforderliche Umrüstung der Küche
nach Freigabe (wie beispielsweise die Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Gefriergeräte)
übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) ca. 80
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kiehnlestr. 25
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75172
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Kepler Gmnasium
Beschreibung: Küche geeignet für cook&hold und cook&chill. Andere Verpflegungs-systeme
sind möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen und der Auftragnehmer alle
anfallenden Kosten für eine in diesem Zusam-menhang erforderliche Umrüstung der Küche
nach Freigabe (wie bei-spielsweise die Bereitstellung zu-sätzlich erforderlicher Gefriergerä-te)
übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) ca. 70
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Redtenbacher Str. 101
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Brötzinger Schule
Beschreibung: Küche geeignet für cook&hold und cook&chill. Andere Verpflegungssyste-me
sind möglich, wenn die Platzverhält-nisse dies zulassen und der Auftrag-nehmer alle
anfallenden Kosten für eine in diesem Zusammenhang erforderliche Umrüstung der Küche
nach Freigabe (wie beispielsweise die Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Gefriergeräte)
übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) ca. 200
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Westliche Karl-Friedrich-Str. 235
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75172
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Insel Schülerhaus
Beschreibung: Ausgabeküche geeignet für Warmanliefe-rung (cook&hold). Andere
Verpflegungssys-teme sind möglich, wenn die Platzverhältnis-se dies zulassen und der
Auftragnehmer alle anfallenden Kosten für eine in diesem Zu-sammenhang erforderliche
Umrüstung der Küche nach Freigabe (wie beispielsweise die Bereitstellung zusätzlich
erforderlicher Ge-friergeräte) übernimmt. Essensportionen (durchschnittlich pro Tag) 60
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um das Schuljahr 2027/2028 bis
31.07.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Emma-Jaeger-Str. 25
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Qualität wird anhand eines Testessens bewertet. Die Termine
für die Testessen werden auf die KW 23, voraussichtlich am 04. und 05.06.2025, terminiert.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und
aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht
im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist
dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem
Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche
Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In
den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise
oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer
beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren 3
Referenzen aus den letzen 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Darstellung von
Firmenprofil und -struktur (einschließlich der Beschäftigten, Personal mit Küchenkapazität-
und ausstatung der Betriebsstätte) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine
Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen
Euro pauschal je Schadensfall bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen -
Eintragung in das Berufsregister -Angaben zu einem Insolvenzverfahren -Angaben ob sich die
Firma in Liquidation befindet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten
Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 Jahre; Der Bieter muss
mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie
beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein.
Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der
Firmenvorstellung (Anlage 2) aufzuführen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Durchführung Testessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und
Sport
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Internetadresse: https://www.pforzheim.de
Profil des Erwerbers: https://www.Vergabe24.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: be6d0ebe-ede2-48ef-b252-c619dd47088b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2025 11:55:57 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2025
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
https://www.pforzheim.de
https://www.vergabe24.de
https://www.Vergabe24.de
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1966b856b92-7be92b94e5a49418
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-274949-2025-DEU.txt
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